Nachspeisung von Heizungswasser
gemäß DIN 1988-100 in Verbindung mit DIN EN 1717

Seit November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist der Schutz des Trinkwassers und der menschlichen Gesundheit vor Verunreinigungen oder Keime.

Dies betrifft auch die Nachspeisung von Heizungswasser. Eine Nachspeisung ist immer wieder erforderlich, da der Druck des Heizungswassers im Laufe der Zeit nachlässt und es dadurch u.a. zu den bekannten gluckernden Geräuschen in den Heizkörpern oder Leitungen kommt. Eine Nachspeisung beugt zudem auch Schäden an der Pumpe, Wirkungsgradeinbußen und Korrosion vor.

Bisher wurde dies oft über einen einfachen Füllschlauch zwischen einem Wasserhahn und einem Füll- und Entleerungshahn der Heizungsanlage gemacht. Mit der neuen Verordnung ist dies jedoch so nicht mehr erlaubt.

Die neuen Normen schreiben vor:

  • Eine unmittelbare Verbindung von Trinkwasserleitung und Nicht-Trinkwasserleitung ist grundsätzlich verboten.
  • Es müssen Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein, die eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers durch Rückfließen verhindern.
  • Die DIN 1988-100 regelt, welche Sicherheitseinrichtungen zugelassen sind. Rückflussverhinderer zählen nicht dazu.
  • Im Bereich des Trinkwasserschutzes gilt Sicherheit vor Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass eine Sicherheitseinrichtung in jedem Fall vorhanden sein muss und ggf. nachgerüstet werden muss.
  • Ein Druckabfall im Versorgernetz kann zu einem Rückfluss des verunreinigten Heizungswassers in das Trinkwassernetz führen. Dadurch kann es zu einer Gesundheitsgefährdung im eigenem Trink­wasser­netz und öffentlichen Versorgernetz kommen. In so einem Fall werden kostspielige Reinigungsarbeiten nötig, für die der Verursacher haftet.
  • Wer Mängel an seinen Trinkwasseranlagen nicht beseitigt oder erforderliche Nachrüstungen nicht durchführt, handelt fahrlässig. Sollte es zu Verunreinigungen, Schäden o.ä. kommen, haftet der Eigentümer strafrechtlich.

Nachrüstung einer automatischen Heizungsnachfüllstation

Wir empfehlen für die Nachrüstung eine Heizungsnachfüllstation zur automatischen Befüllung von Heizungsanlagen mit Systemtrenner Typ BA – abgesichert nach EN 1717.

Der Vorteil der automatischen Befüllung liegt darin, dass der zugelassene Fülldruck der Anlage nicht überschritten wird. Dadurch kann kein Wasserschaden bei Auslösen des Sicherheitsventils entstehen.
Beim Entlüften wird der optimale Druck der Anlage gehalten.

Ihre Vorteile bei Nachrüstung

  • Vermeidung von Verunreinigungen im Trinkwasser
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Durch automatische Druckeinstellung immer optimale Befüllung der Heizungsanlage
  • Gewährleistung einer optimalen Entlüftung

Wer kann nachrüsten?

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